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Hausregeln

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Diese Geschäftsordnung wurde nach Zustimmung aller Vorstandsmitglieder am 15.10.2020 erstellt und gilt auf unbestimmte Zeit.  

1. Vorstand

  • Pieter Brys (Vorsitzender)

  • Frederik Larcin (Vizepräsident und Schatzmeister)

  • Johan Desmadryl (Sekretärin)

  • Jan Maerten (Kommissar)

  • Philip Van Ast (Vorstandsmitglied)

  • Ivan Croes (Vorstandsmitglied)

Der Vorstand ist für die allgemeine Politik und das ordnungsgemäße Funktionieren des Vereins verantwortlich und tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen. Dies kann auch elektronisch aus der Ferne erfolgen.

2. Clubraum

"La Scaligera"

Sint-Idesbaldusstraat 23

8630 Veurne

3. Mitgliedschaft

Als Mitglied stimmen Sie automatisch der Hausordnung zu. Jedes Mitglied muss als Fahrer oder Beifahrer im Besitz einer Vespa sein. Da wir ein offizieller Vespaclub sind, der dem Verband des Vespaclub Belgien angeschlossen ist, sind andere Roller nicht erlaubt. Der Beitrag für die Mitgliedschaft im Vespaclub Belgien ist in Ihrem Mitgliedsbeitrag enthalten.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 25 Euro und gilt für die Dauer eines Kalenderjahres. Sie können bei jeder Clubaktivität oder über die Website Mitglied werden.

Durch die Mitgliedschaft im Vespaclub Koksijde entbindet jedes Mitglied den Vorstand des Vespaclub Koksijde von jeglicher Verantwortung für Unfälle oder Schäden, die während, während oder nach einer Clubaktivität verursacht werden.

Als Mitglied haben Sie das Recht, an allen vom Vespaclub Koksijde organisierten Clubaktivitäten teilzunehmen, mit Ausnahme von Vorstandssitzungen. Die gesamte Kommunikation mit den Mitgliedern erfolgt per E-Mail, Website und/oder Facebook-Seite. Es gibt auch eine private WhatsApp-Gruppe, in der sich Mitglieder für Fahrten treffen können. Als Mitglied erhalten Sie auch Zugang zu unserer Routenseite, auf der Sie Vespa-Routen in der Umgebung herunterladen können.

Als Mitglied sind Sie immer im Einklang mit allen gesetzlichen Bestimmungen: ​​​

  • Konformitätszertifikat

  • Gültiger Führerschein

  • Bescheinigung über die Eintragung

  • Versicherung BA

 

4. Datenschutz

Jedes registrierte Mitglied erteilt dem Vespaclub Koksijde die Erlaubnis, Bilder, die bei den Aktivitäten aufgezeichnet wurden, für die Website zu verwenden.  soziale Medien (Facebook, Instagram) und andere mögliche gedruckte Formen der Werbung. Die verwendeten Bilder werden die abgebildeten Personen in keiner Weise diskreditieren.
Wenn Sie dies nicht wünschen oder Ihre Daten ändern möchten, senden Sie dies bitte per E-Mail an
  vespaclubkoksijde@gmail.com

Um den Kalender zu konsultieren und Routen über die Website herunterzuladen, müssen Sie Mitglied werden. Sie können sich über Facebook, Google+ oder eine gültige E-Mail-Adresse anmelden. Ihre Daten werden nur für interne Kommunikation und Mailings verwendet und immer in BCC gespeichert.  
 

5. Ausschluss

Der Vespaclub Koksijde behält sich das Recht vor, einen Antrag auf Mitgliedschaft ohne weitere Begründung oder Klärung abzulehnen. In diesem Fall wird die Person schriftlich oder per E-Mail informiert.
Falls der Mitgliedsbeitrag bereits bezahlt wurde, wird dieser zurückerstattet.

Bei Fehlverhalten oder Nichteinhaltung der internen Vorschriften kann der Vorstand des Vespaclub Koksijde beschließen, das Mitglied ohne Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags auszuschließen. Dies kann vorübergehend oder dauerhaft sein.  Das ausgeschlossene Mitglied erhält keine Clubinformationen mehr und ist bei den vom Vespaclub Koksijde organisierten Aktivitäten nicht mehr willkommen.

Personen, die aufgrund von Meinungsverschiedenheiten oder anderen Gründen von einem anderen Vespa-Club ausgeschlossen sind, werden grundsätzlich nicht als Mitglieder des Vespaclub Koksijde aufgenommen, sofern der Vorstand nicht einstimmig etwas anderes beschließt.

6.  Veranstaltungen

Fahrgeschäfte und andere Clubaktivitäten sind nur Mitgliedern zugänglich, sofern nicht ausdrücklich mitgeteilt. Auch Mitglieder anderer Vespa-Clubs sind beim alljährlichen Ausritt herzlich willkommen.

Unter dem Motto „Gute Verabredungen machen gute Freunde“ hier einige Besonderheiten während der Fahrten:

 

   Vor der Abreise ​​

  • Bitte erscheinen Sie pünktlich zum Termin

  • Vespa-Fahrer, die in Belgien mit einem gültigen B-Führerschein fahren, sollten berücksichtigen, dass in allen Nachbarländern ein A1-Führerschein erforderlich ist, um mit einem 125er auf der Straße unterwegs zu sein.

  • Zu Beginn einer Fahrt vergewissert sich jeder, dass er und sein Fahrzeug in einem guten Zustand sind. Das bedeutet: vollgetankt, richtiger Reifendruck und Schutzkleidung (Helm, Jacke, lange Hose, Handschuhe und knöchelhohe Schuhe)

  

   Auf dem Weg

  • Fahren Sie versetzt und so kompakt wie möglich, gerade bei mehr als 10 Fahrern ist dies wichtig für die Sicherheit!
  • Halten Sie sich an die Straßenverkehrsordnung
  • Folgen Sie beim Manövrieren niemals blind dem vorausfahrenden Fahrzeug. Überprüfen Sie, ob die Straße tatsächlich frei ist

  • Geben Sie immer die erforderlichen Hand- und Fußzeichen an die Hintermänner

  • Wenn jemand ein Problem hat, wird dies durch Hupen weitergegeben

  • Der Road Captain, der hinten fährt, ist und bleibt immer der letzte Fahrer

 

   Bei der Ankunft

  • Lassen Sie Platz für Fußgänger, Kinderwagen und Rollstühle

  • Parken Sie nicht auf Privatgrundstücken

  • Halten Sie sich an den Stundenplan

   Machen Sie Ihre eigenen Fahrten

  • Jedes Mitglied kann eine Fahrt erstellen

  • Dies muss vorab vom Vorstand genehmigt werden

  • Wenn der Tagesausflug 3 Stopps beinhaltet: morgens, nachmittags, nachmittags

  • Berücksichtigen Sie eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 50 km/h

  • Fahrten sind mindestens 50 km lang

 

AUSZUG STVO 1. DEZEMBER 1975.

Königlicher Erlass mit allgemeinen Polizeivorschriften für den Straßenverkehr und die Benutzung öffentlicher Straßen. 
[BS 09.12.1975]

Titel II: Regeln für die Benutzung öffentlicher Straßen

Artikel 43ter. Motorradfahrer in der Gruppe

43ter.1. Wenn mindestens zwei Motorradfahrer in einer Gruppe auf einer Straße mit Fahrspuren fahren, sollten sie nicht im Tandem fahren; sie dürfen auf derselben Fahrspur in zwei parallelen Reihen versetzt mit ausreichendem Sicherheitsabstand zueinander fahren.

Wenn die Fahrbahn nicht in Fahrstreifen unterteilt ist, dürfen sie nicht mehr als die Hälfte der Fahrbahn einnehmen. Wenn das Überqueren nicht möglich ist, müssen sie hintereinander fahren.

43ter.2. Motorradfahrer, die in einer Gruppe von mehr als 50 Teilnehmern fahren, müssen von mindestens zwei Road Captains begleitet werden. Gruppen von 15 bis 50 Teilnehmern können von mindestens zwei Road Captains begleitet werden.

43ter.3.  

  1. Die Road Captains wachen über den reibungslosen Ablauf der Fahrt.
    Diese Straßenkapitäne müssen mindestens 25 Jahre alt sein und eine retroreflektierende Warnweste tragen, auf deren Rücken in schwarzer Schrift das Wort „Straßenkapitän“ steht

  2. An Kreuzungen, an denen der Verkehr nicht durch Ampeln geregelt wird, kann mindestens einer der Straßenmeister den Verkehr auf den Nebenstraßen gemäß Artikel 41.3.2 anhalten. als die Gruppe überquert.

43ter.4. Die Straßenkapitäne sind im Besitz eines Verkehrszeichens des Typs C3.

 

Quellen:  

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